Bewerbung von Unternehmen

Bewerbungen von Unternehmen für die Goldene Lilie 2024 sind bis zum 1. August möglich.

Die Goldene Lilie wird alle zwei Jahre für den Zeitraum der zwei vorangegangenen Jahre, mit dem Zusatz der entsprechenden Jahreszahl verliehen. Die ausgezeichneten Unternehmen dürfen mit der Auszeichnung – unter Angabe der jeweiligen Jahreszahl(en) – werben. 2024 sind das die Jahre 2022 und 2023.

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Bewerbung digital: Ihre Bewerbung reichen Sie bitte online ein. Im Digitaltool legen Sie als erstes ein Nutzerkonto an. Über den Button „Bewerbung/Nominierung“ tragen Sie dann Ihre Daten ein. Sie können jederzeit zu Ihrem Entwurf zurückkehren bevor Sie die Bewerbung final einreichen.

Nominierungen durch Vereine, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen

Gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen haben die Möglichkeit, gesellschaftlich engagierte Unternehmen für eine Auszeichnung mit der Goldenen Lilie zu nominieren. Nominierungen für das Auszeichnungsjahr 2024  sind bis zum 1. Juli möglich.

Jetzt Unternehmen nominieren

Nominierung digital: Ihre Nominierung(en) reichen Sie bitte online ein. Im Digitaltool legen Sie als erstes ein Nutzerkonto an. Über den Button „Bewerbung/Nominierung“ tragen Sie dann die Daten des Unternehmens ein, das Sie nominieren möchten. Die Nominierung weiterer Unternehmen erfolgt auch über den Button „Bewerbung/Nominierung“. Sie können jederzeit zu Ihrem Entwurf oder Entwürfen zurückkehren bevor Sie diese final abschicken.

Sonderpreis „Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt“

Ihr Engagement für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt innerbetrieblich und im Gemeinwesen

Die Demokratie ist zunehmend gefährdet und steht immer mehr unter Druck. Gleichzeitig schwindet der gesellschaftliche Zusammenhalt. Haltung zu zeigen und zu handeln ist das Gebot der Stunde.
Mit dem Sonderpreis möchte die Jury der Goldenen Lilie deshalb Unternehmen auszeichnen, die sich in besonderer Weise um unser demokratisches Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt verdient gemacht haben und verdient machen. Die Ausschreibung des Sonderpreises ist bewusst offengehalten. In ihrer Würdigung betrachtet die Jury nicht allein den Umfang des unternehmerischen Engagements, sondern auch die Wirkung, die Originalität oder den Vorbildcharakter. Dabei können die Maßnahmen sowohl nach innen in das Unternehmen und in die Belegschaft abzielen als auch nach außen in die Gesellschaft hinein.

Leitfragen:

  • Wie haben Sie sich bzw. wie setzen Sie sich als Unternehmer*in bzw. Unternehmen für die Förderung der Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein?
  • Mit welchem Ziel?
  • Für wen oder was?
  • Mit welchen Maßnahmen?

Die Bewerbung ist freiwillig und ist keine Voraussetzung, um die Auszeichnung mit der Goldene Lilie zu erhalten.

Info-Online-Seminare für Unternehmen

Das Projektteam der „Goldenen Lilie“ ist bei Fragen jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar. Mit zwei Online-Seminaren werden Unternehmen bei ihrer Bewerbung zusätzlich unterstützt.

Bewertungskriterien

Als Kriterium der Beurteilung wird der Umfang des erbrachten Engagements ins Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, Gewinn) gesetzt.

Berücksichtigt werden Unternehmen, die mindestens ein Prozent des Gewinns (vor Steuern) aber mindestens 250 € pro Jahr pro Mitarbeiter*in in gemeinnützige Zwecke investieren – z. B. in Form von Geld- und Sachspenden, pro-bono-Dienstleistungen, Infrastrukturleistungen oder Mitarbeiterengagement. Zusätzlich wird berücksichtigt, wenn Unternehmen z. B. über Bedarf ausbilden oder Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Ihr Ansprechpartner für Rückfragen ist
Bodo Wannow
(030) 2787406-20

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Bewerbungen und Nominierungen bitte ausschließlich online einreichen!

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