Teilnahmebedingungen
1.
Mit der Goldenen Lilie werden Unternehmen ausgezeichnet, die sich auf beispielhafte Art und Weise gesellschaftlich engagieren. Bewerben kann sich jedes Unternehmen, das in den Kammerbezirken der IHK Wiesbaden oder der HWK Wiesbaden seinen Sitz oder mindestens einen Betrieb hat.
2.
Als Kriterium der Beurteilung wird der Umfang des erbrachten Engagements ins Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, Gewinn) gesetzt. Berücksichtigt werden Unternehmen, die mindestens ein Prozent des Gewinns (vor Steuern) aber mindestens 250 € pro Jahr pro Mitarbeiter*in in gemeinnützige Zwecke investieren – z. B. in Form von Geld- und Sachspenden, pro-bono-Dienstleistungen, Infrastrukturleistungen oder Mitarbeiterengagement. Zusätzlich wird berücksichtigt, wenn Unternehmen z. B. über Bedarf ausbilden oder Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Waren Unternehmen wirtschaftlich von Corona besonders negativ betroffen, wird die Jury das berücksichtigen, sofern die zwei Kriterien nicht vollumfänglich erfüllt sein sollten.
3.
Die Goldene Lilie wird alle zwei Jahre für den Zeitraum der zwei vorangegangenen Jahre, mit dem Zusatz der entsprechenden Jahreszahl verliehen. Die ausgezeichneten Unternehmen dürfen mit der Auszeichnung – unter Angabe der jeweiligen Jahreszahl(en) – werben. 2022 sind das die Jahre 2020 und 2021.
4.
Ausgezeichnete Unternehmen werden auf der Website www.die-goldene-lilie.de portraitiert. Die Goldene Lilie wird durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die ausgezeichneten Unternehmen erhalten das Signet Goldene Lilie und eine Urkunde.
5.
Die Entscheidung über die Vergabe der Auszeichnung trifft eine unabhängige, sachkundige Jury, die vom Kuratorium bestimmt wird. Entscheidungsgrundlage ist das im Bewerbungsformular erläuterte Engagement der vorausgegangenen Jahre sowie die Qualität der Bewerbung (Übersichtlichkeit, Form, Nachvollziehbarkeit der Angaben).
6.
Aus den eingegangenen Bewerbungen wird von der Jury eine Stichprobe genommen. Die Angaben dieser Bewerber werden überprüft. Die Bewerber verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Jury.
7.
Das Kuratorium kann Unternehmen, die schwerwiegend gegen die Ziele und den Geist der Goldenen Lilie verstoßen, die Goldene Lilie aberkennen. Das betreffende Unternehmen darf das Signet dann nicht mehr nutzen und nicht mehr mit der Goldenen Lilie werben.
8.
Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
9.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.